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Wirtschaftsrecht
15.10.2012
Wirtschaftsrecht
BReg: Bundeskabinett beschließt neue Regeln für den Derivatemarkt (EMIR-Ausführungsgesetz)

Das Bundeskabinett hat am 10.10.2012 den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz) beschlossen. Bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen dürfen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden, sondern müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden. Damit wird es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen.

Das EMIR-Ausführungsgesetz flankiert die vor kurzem erlassene Verordnung der EU (sog. EMIR-Verordnung) zur Umsetzung der Beschlüsse der G20 zur Regulierung des OTC-Derivatehandels. Die Regelungen der EMIR-Verordnung gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar. Es sind aber Anpassungen des nationalen Rechts erforderlich. Die Bundesregierung hat in dem vorgeschlagenen Ausführungsgesetz u. a. die zuständigen Behörden (v. a. BaFin) bestimmt und Bußgeldtatbestände im Kreditwesengesetz erweitert.

(PM BMF vom 10.10.2012)

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