: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Das Bundeskabinett hat am 5.11.2008 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) beschlossen. Nach den Vorgaben der Richtlinie wird die grenzüberschreitende Information und Stimmrechtsausübung der Aktionäre erleichtert. Daneben zielt der Gesetzentwurf auf eine Erhöhung der Hauptversammlungspräsenzen und enthält eine Neuordnung des gesamten Fristenregimes vor der Hauptversammlung. Schließlich vereinfacht er das Vollmachtsstimmrecht der Banken und erschwert den räuberischen Aktionären das Geschäft.
(Quelle: PM BMJ vom 5.11.2008)