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Wirtschaftsrecht
26.03.2010
Wirtschaftsrecht
BR: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Finanzmarktregulierung

Die Bundesregierung hat am 24.3.2010 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Änderungen im Kreditwesengesetz und im Pfandbriefgesetz nach sich zieht.

Die wesentlichen Teile des „Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie" müssen vor dem 31.12.2010 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel des Vorhabens ist es, krisenhaften Entwicklungen in Zukunft besser vorzubeugen.

Schwachstellen erkennen und beheben

Die Finanzkrise hat offengelegt, dass bei der Beaufsichtigung von Kreditinstituten erhebliche Schwachstellen bestehen, die dazu geführt haben, dass Risiken nicht erkannt oder falsch eingeschätzt wurden. Insbesondere in drei Bereichen besteht Verbesserungsbedarf: Bei Verbriefungen, also der Schaffung handelbarer Wertpapiere, denen Forderungen zugrunde liegen, beim Liquiditätsmanagement der Banken und damit ihrer Refinanzierung sowie bei der Zusammenarbeit der Bankenaufseher auch über nationale Grenzen hinweg hat die Finanzkrise Defizite bei Regulierung und Aufsicht offen gelegt. Mit dem neuen Gesetzentwurf geht die Bundesregierung einen ersten Schritt zur Beseitigung dieser Schwachstellen:

Aufsicht verbessern - Risiken vermindern

Um künftige Risiken zu mindern, werden Änderungen vor allem im Kreditwesengesetz vorgenommen. Die Neuregelungen umfassen insbesondere:

  • Einheitliche Regelungen für die Annerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital.
  • Begriffsbestimmungen für Verbriefungen sowie Anforderungen an Investoren, die in Verbriefungen investieren wollen.
  • Änderungen der Vorschriften bei Großkrediten, um Konzentrationsrisiken besser erkennen zu können.
  • Eine Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtbehörden im europäischen Wirtschaftsraum.

Weiter wird das Pfandbriefgesetz fortentwickelt.

Mit dem nun verabschiedeten Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung im Wesentlichen drei von der Europäischen Union im Jahr 2009 beschlossene Änderungsrichtlinien in nationales Recht um. Damit sind die Weichen hin zu einer besseren Beaufsichtigung der Kreditinstitute und Finanzdienstleister und einer intensiveren Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene gestellt. Mit diesen Maßnahmen sollen künftige Fehlentwicklungen vermieden und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors in Krisenzeiten verstärkt werden, damit sich Marktverwerfungen nicht mehr zu einer globalen Finanzkrise entwickeln können.
(PM BMF vom 24.3.2010)

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