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Wirtschaftsrecht
23.04.2012
Wirtschaftsrecht
BMJ: Bundesanzeiger seit April nur noch im Internet

Seit 1.4.2012 erscheint der Bundesanzeiger nur noch im Internet. Das kürzlich verabschiedete „Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung“ (BGBl. 2011 I, 3044) schreibt vor, dass alle bisher noch im gedruckten Bundesanzeiger vorgenommenen Veröffentlichungen künftig elektronisch im Bundesanzeiger zu publizieren sind. Die gedruckte Ausgabe des Bundesanzeigers wurde zum 31.3.2012 endgültig eingestellt.

Durch die Umstellung vom gedruckten auf den elektronischen Bundesanzeiger sind alle ab dem 1.4. erscheinenden bisher im gedruckten Bundesanzeiger veröffentlichten Verkündungen, Bekanntmachungen, Hinweise, Ausschreibungen und sonstigen Veröffentlichungen kostenlos im Internet unter der Adresse www.bun desanzeiger.de abrufbar. Dies gilt grundsätzlich auch für die bisher wegen ihres großen Umfangs als Beilagen zum Bundesanzeiger veröffentlichten Verordnungen und Bekanntmachungen.

Seit April wird unter der Adresse www.bundesanzeiger.de ein kostenloser Newsletter angeboten, der über im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers neu erschienene Veröffentlichungen informiert. (www.bundedsanzeiger.de)

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