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Wirtschaftsrecht
02.12.2011
Wirtschaftsrecht
BT: Bürokratische Maßnahmen aus Geldwäschegesetz gestrichen

Der Finanzausschuss hat am 30.11.2011 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention (17/6804) gebilligt. Mit dem Gesetz werden Sorgfalts- und Meldepflichten erweitert und auch auf den Nichtfinanzsektor ausgedehnt. Betroffen sind u. a. Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte. Außerdem sind schärfere Sanktionen bei Gesetzesverstößen vorgesehen. Die Pflicht zu Verdachtsmeldungen soll ausgeweitet werden. Mit dem Gesetz sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen erschwert werden.

(hib-Meldung vom 30.11.2011)

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