LG München I: Bürgschaft auf erstes Anfordern - Einwendungen des Auftraggebers
Mit Urteil vom 15.9.2008 - 14HK O 13891/08 - hat das LG München I entschieden: Auch der Auftraggeber einer Bürgschaft auf erstes Anfordern, der nicht Partei des Darlehensvertrags ist, kann nach §§ 768, 667 BGB dem Gläubiger und Sicherungsnehmer der Bürgschaft gegenüber Einwendungen aus dem Darlehens- und Sicherungsvertrag entgegensetzen.