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Wirtschaftsrecht
14.01.2014
Wirtschaftsrecht
BKartA: Bosch Siemens Hausgeräte GmbH gibt wettbewerbsbeschränkendes Rabattsystem auf

Die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH wird ihr zum 1.1.2013 eingeführtes System von Leistungsrabatten ab dem Jahr 2014 nicht mehr praktizieren. Das Rabattsystem hat vor allem sog. Hybridhändler benachteiligt, die Haushaltsgeräte sowohl über ihr stationäres Ladengeschäft als auch über einen Internetshop absetzen. Die Hybridhändler erhielten aufgrund des Rabattsystems umso niedrigere Rabatte, je mehr Umsatz sie über den Internetshop generierten. Das Bundeskartellamt hatte ein Verfahren gegen die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH eingeleitet, nachdem es zahlreiche Beschwerden von Hybridhändlern erhalten hatte. Das Bundeskartellamt wertete das Rabattsystem der Bosch Siemens Hausgeräte GmbH – ähnlich wie das jüngst vom Bundeskartellamt beanstandete Rabattsystem von GARDENA (s. PM vom 28.11.2013) – als wettbewerbsbeschränkendes Doppelpreissystem.
(PM BKartA vom 23.12.2013)

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