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Wirtschaftsrecht
02.01.2020
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Booking.com wird Präsentation von Angeboten und Preisen an EU-Verbraucherrecht anpassen

Nach einem Dialog mit der EU-Kommission und den nationalen Verbraucherbehörden hat sich Booking.com verpflichtet, Angebote, Rabatte und Preise künftig klarer darzustellen. Nutzer werden die Angebote auf der Onlineplattform für die Buchung von Unterkünften besser vergleichen können. „Alle Unternehmen müssen unsere hohen verbraucherrechtlichen Standards erfüllen, wenn sie in der EU Geschäfte machen wollen. Als Marktführer müssen Unternehmen wie Booking.com unbedingt ihrer Verantwortung in diesem Bereich gerecht werden“, sagte Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucher.

Er sagte weiter: „Sie müssen sicherstellen, dass Online-Reservierungssysteme für Unterkünfte frei von Manipulation sind, wie z. B. das Verstecken von Sponsoring in der Rangliste, unangemessener Zeitdruck auf die Nutzer oder falsche Angaben zu Rabatten.“

Booking.com hat sich verpflichtet, bis spätestens 16. Juni 2020 die folgenden Änderungen vorzunehmen:

  • Den      Verbrauchern klar zu machen, dass sich Aussagen wie „Letztes verfügbares      Zimmer!“ nur auf das Angebot auf Booking.com beziehen;
  • Kein      Angebot als zeitlich begrenzt darzustellen, wenn der gleiche Preis auch      danach noch verfügbar ist;
  • Das      Ranking der Suchergebnisse zu erklären – auch, ob Zahlungen des      Unterkunftsanbieters an Booking.com seine Position in der Ergebnisliste      beeinflusst haben;
  • Deutlich      zu kennzeichnen, wenn ein Preisvergleich beispielsweise auf      unterschiedlichen Aufenthaltsdaten basiert und entsprechende      Preisunterschiede nicht als Rabatt zu präsentieren;
  • Sicherstellen,      dass als Rabatt gekennzeichnete Preise tatsächliche Einsparungen umfassen;
  • Den      zu zahlenden Gesamtpreis klar und deutlich anzuzeigen (inkl. aller      Gebühren und Abgaben, die im Voraus berechnet werden können;
  • Ausgebuchte      Unterkünfte an einer den Suchkriterien entsprechenden Position in den      Suchergebnissen zu präsentieren;
  • Deutlich      anzugeben, ob eine Unterkunft von einem privaten oder professionellen      Gastgeber angeboten wird.

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC), unter der Leitung der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), haben die Verpflichtungen bewertet, die Booking.com auf EU/EWR-Ebene vorgeschlagen hat.

Die nationalen Verbraucherbehörden werden nun überprüfen, ob die Verpflichtungen entsprechend umgesetzt werden.

(Meldung EU-Kommission vom 20.12.2019)

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