BaFin: Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen – Fortsetzung der Überwachung bis Ende September
Da bonitätsabhängige Schuldverschreibungen erst seit April wieder emittiert und vertrieben werden, setzt die BaFin ihre intensive Überwachungsperiode für weitere drei Monate bis Ende September 2017 fort. Bislang hat sie keine Verstöße gegen die Selbstverpflichtung der Zertifikatebranche festgestellt, die seit Anfang des Jahres gilt. Die als Deutsche Kreditwirtschaft (DK) organisierten Verbände der Kreditinstitute sowie der Deutsche Derivate Verband (DDV) hatten die Selbstverpflichtung vor dem Hintergrund einer drohenden Produktintervention der BaFin Ende 2016 initiiert.
(Meldung BaFin vom 12.7.2017)