BGH : Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist kein Indiz für eine Zahlungseinstellung
Der BGH hat mit Beschluss vom 16.4.2015 - IX ZR 6/14 - entschieden: Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (im Anschluss an die ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, ZIP 2014, 1887 Rn. 28).