BGH: Bindung des Insolvenzverwalters an eine vor Verfahrenseröffnung getroffene Schiedsvereinbarung
Mit Urteil vom 25.4.2013 - IX ZR 49/12 - hat der BGH entschieden: Der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Sicherungsgebers ist an eine vom Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffene Schiedsvereinbarung gebunden, wenn er die Forderung des Sicherungsnehmers nach § 166 Abs. 2 InsO einzieht.