BGH: Bindung des Insolvenzverwalters an Vereinbarungen die Fälligkeit des Werklohns betreffend
Der BGH hat mit Urteil vom 15.12.2016 - IX ZR 117/16 – entschieden: Haben die Parteien eines Werkvertrages vereinbart, dass die Fälligkeit des Werklohns von der Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen und der Bauberufsgenossenschaft abhängen soll, ist diese Vereinbarung nach der Eröffnung des Insolvenz-verfahrens über das Vermögen des Bauunternehmers für den Verwalter bindend.