OLG Köln: Bindung der einjährigen Preisgarantie eines Strom- und Gasanbieters – „1 Jahr Preisgarantie* sichern!“
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 5.7.2013 - 6 U 5/13 - wie folgt entschieden:
1. Ein Strom- und Gasanbieter darf hinsichtlich der Konditionen der in einem Fernsehspot ausgelobten einjährigen Preisgarantie auch dann auf seine Internetseite verweisen, wenn der Verbraucher die entsprechenden Tarife dort unmittelbar buchen kann (im Anschluss an BGH GRUR 2009, 1064 – Geld-zurück-Garantie II).
2. Die Bindung der einjährigen Preisgarantie eines Strom- und Gasanbieters an bestimmte, eine einjährige Vertragslaufzeit und die Berechnung einer Mindestabnahmemenge beinhaltende Tarife enthält keine überraschenden Konditionen, die der Aufklärung bereits im Fernsehspot selbst bedürfen.