BR: Billigung des Gesetzes zur Änderung des § 522 ZPO
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.9.2011 u. a. das Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO gebilligt. Das Gesetz führt für Zurückweisungsbeschlüsse der Berufungsgerichte bei Verfahren mit einem Beschwerdewert über 20000 Euro das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde ein. Damit sind Zurückweisungsbeschlüsse in gleicher Weise anfechtbar wie die Nichtzulassung der Revision in einem Berufungsurteil. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen, unter denen das Berufungsgericht durch Zurückweisungsbeschluss entscheiden darf, enger gefasst.
So soll u. a. als zusätzliche Voraussetzung des Zurückweisungsbeschlusses das Gericht davon überzeugt sein müssen, dass eine mündliche Verhandlung nicht angemessen ist.
(PM BR vom 23.9.2011)