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Wirtschaftsrecht
14.08.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Bezeichnung als Versicherungsberater

Mit Urteil vom 20.5.2009 - I ZR 220/06 - hat der BGH entschieden: Die Bezeichnung "(Vorsorge- und) Versicherungsberater" war im Jahr 2005 weder durch das Rechtsberatungsgesetz noch durch ein anderes Gesetz geschützt und, soweit sie für Mitarbeiter einer Versicherung verwendet wurde, auch nicht irreführend.

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