BGH: Bezeichnung als Versicherungsberater
Mit Urteil vom 20.5.2009 - I ZR 220/06 - hat der BGH entschieden: Die Bezeichnung "(Vorsorge- und) Versicherungsberater" war im Jahr 2005 weder durch das Rechtsberatungsgesetz noch durch ein anderes Gesetz geschützt und, soweit sie für Mitarbeiter einer Versicherung verwendet wurde, auch nicht irreführend.