OLG Köln: Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten einer in Liquidation befindlichen Publikums-KG
Mit Beschluss vom 7.11.2019 – 4 W 51/19 – hat das OLG Köln entschieden: An einer Publikums-KG beteiligte Anleger sind "am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligte" i.S.d. § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO. Deren Interesse an der Durchführung eines Gesellschafterinnenausgleichs im Rahmen der Liquidation der KG stellt kein "allgemeines Interesse" i.S.d. § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO dar, so dass die zu diesem Zwecke von der Liquidationsgesellschaft beantragte Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht kommt (Anschluss OLG München, 20.02.2019 - 7 W 178/19 -, juris; OLG Dresden, 06.03.2019 - 8 W 142/19 -; Thüringer OLG, 05.07.2019 - 2 W 98/19 -).