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Wirtschaftsrecht
14.03.2008
Wirtschaftsrecht
KG Berlin: Bewerbung um Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

Mit Beschluss vom 8.1.2008 - 1 VA 7/07 - entschied das KG Berlin: Die Bewerbung um Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter kann nicht deshalb zurückgewiesen werden, weil der Bewerber ein bestimmtes Alter erreicht hat; die Entscheidung über die Festlegung einer solchen Altersgrenze (hier von 62 Jahren) hat der Gesetzgeber zu treffen (Anschluss an OLG Hamm, ZIP 2007, 1722 = NZI 2007, 659).

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