OLG Hamm: Beweislast im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs
Mit Urteil vom 29.3.2012 – I-28 U 147/11 – hat das OLG Hamm entschieden: Ein gewerblicher Verkäufer ist im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf beweisbelastet für die Behauptung, dass ein Käufer, der objektiv Verbraucher ist, einen unternehmerischen Verwendungszweck vorgetäuscht hat.