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Wirtschaftsrecht
31.10.2008
Wirtschaftsrecht
LG Stuttgart: Beweislast bei Auszahlung durch einen Geldausgabeautomaten

Mit Beschluss vom 7.10.2008 - 13 S 189/08 - hat das LG Stuttgart entschieden: Bei behaupteter Fehlfunktion eines Geldausgabeautomaten trägt die Bank die Beweislast für einen fehlerfreien Auszahlungsvorgang und für die Erfüllung des unregelmäßigen Verwahrungsanspruchs gegenüber ihrem Bankkunden.

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