BGH : Beweiserleichterungen in Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung
Mit Beschluss vom 15.5.2014 - IX ZR 267/12 - hat der BGH entschieden: In Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung bestimmen sich Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises (Bestätigung von BGHZ 123, 311).
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