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Wirtschaftsrecht
18.06.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Beweis des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen

Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 10. April 2014 - VII ZR 254/13 - entschieden: Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist, was grundsätzlich auch bei der Feststellung von Ursachen für Leitungswasserschäden in Wohnungen anlässlich von Trockenestrich- und Parkettverlegearbeiten in Betracht kommen kann.

 

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