OLG Hamm: Beurkundungserfordernis bei Übertragung des gegenwärtigen Vermögens einer GmbH
Mit Urteil vom 26.3.2010 – I-19 U 145/09 – hat das OLG Hamm entschieden, dass das Formerfordernis des § 311b Abs. 3 BGB (notarielle Beurkundung) auch für die Verpflichtung zur Übertragung des gegenwärtigen Vermögens einer GmbH gilt.