BGH: Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses
In Fortführung der BGH-Entscheidung vom 16.11.1995 - IX ZR 14/95 - hat der III. Senat mit Urteil vom 24.4.2008 - III ZR 223/06 - entschieden: Bei der Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses muss sich der Notar regelmäßig auch darüber vergewissern, ob eine Vorauszahlung an die Gesellschaft erfolgt ist und gegebenenfalls über die Voraussetzungen einer Zahlung auf künftige Einlagenschuld aufklären.