OLG Oldenburg: Betrugsrelevante Täuschung durch sog. Ping-Anrufe
Mit Beschluss vom 20.8.2010 - 1 Ws 371/10 - hat das OLG Oldenburg entschieden, dass in automatisiert durchgeführten, nach Herstellung der Verbindung sogleich wieder abgebrochenen Telefonanrufen (sogenannte Ping-Anrufe), die nur dazu dienen, die Angerufenen zu einem kostenpflichtigen Rückruf zu veranlassen, eine betrugsrelevante Täuschung der Angerufenen liegt.