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Wirtschaftsrecht
10.05.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Betreiber einer Telekommunikationslinie

Mit Urteil vom 16.3.2012 - V ZR 98/11 - hat der BGH entschieden: Betreiber einer Telekommunikationslinie ist, wer über deren Nutzung zu Zwecken der Telekommunikation tatsächlich und rechtlich bestimmen kann; die umfassende Verfügungsbefugnis über alle körperlichen Bestandteile der Telekommunikationslinie ist nicht erforderlich.

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