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Wirtschaftsrecht
24.03.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Beteiligung eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Anlegern

Der BGH hat mit Urteil vom 25.1.2011 - XI ZR 195/08 - entschieden: Ein ausländischer Broker beteiligt sich auch dann bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern, wenn die Vermittlung chancenloser Terminoptionsgeschäfte und die Anweisung der einzelnen Kauf- und Verkaufsorders für den Anleger nicht unmittelbar durch den inländischen Vermittler erfolgen, dem er ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet, sondern mittelbar über einen dem Vermittler - nicht aber dem Broker - vertraglich verbundenen Untervermittler vorgenommen werden.

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