BGH : Bestrafung wegen Bestechlichkeit eines Amtsträgers eines anderen EU-Mitgliedstaats
Mit Beschluss vom 10.6.2015 - 1 StR 399/14 – hat der BGH entschieden: Eine Bestrafung wegen Bestechlichkeit eines Amtsträgers eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union setzt eine zweistufige Prüfung der Amtsträgerschaft voraus. Zunächst ist seine Stellung nach dem Recht des anderen Mitgliedstaats zu beurteilen und bejahendenfalls (kumulativ) nach deutschem Recht.