BGH: Bestimmung des Ausgleichsanspruchs des Händlers bei Neuwagenverkäufen an Leasinggesellschaften
Der BGH hat mit Urteil vom 6.10.2010 - VIII ZR 210/07 - entschieden: Für die Bestimmung des Ausgleichsanspruchs des Händlers ist bei Neuwagenverkäufen an Leasinggesellschaften regelmäßig der Leasingnehmer als Kunde des Händlers anzusehen, weil die wirtschaftliche Entscheidung zur Anschaffung des Fahrzeugs vom Leasingnehmer getroffen wird (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11.11.2009 - VIII ZR 249/08, juris).