BGH: Bestimmung der Zahlung zur Tilgung der Einlageforderung steht Umdeutung in eine Rückzahlung nicht entgegen
Mit Urteil vom 26.1.2009 - II ZR 217/07 - hat der II. Zivilsenat seine Rechtsprechung geändert und wie folgt entschieden: Soweit der Gesellschafter einer GmbH einen Betrag, den ihm die Gesellschaft aus einem eigenkapitalersetzenden Darlehen zur Verfügung gestellt hat, umgehend zur Erfüllung einer "Einlageschuld" aus einer Kapitalerhöhung an die Gesellschaft zurückzahlt, leistet er nicht die geschuldete Einlage, sondern erfüllt seine Erstattungspflicht nach § 31 Abs. 1 GmbHG (Aufgabe von BGHZ 146, 105).