OLG München: Bestätigungsaufforderung im Double-opt-in-Verfahren
Das OLG München hat mit Urteil vom 27.9.2012 - 29 U 1682/12 - entschieden: Auch eine E-Mail, mit der zur Bestätigung einer Bestellung im Double-opt-in-Verfahren aufgefordert wird, fällt als Werbung unter das Verbot des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG.