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Wirtschaftsrecht
12.05.2009
Wirtschaftsrecht
EuG: Bestätigung der Kommissionsentscheidung betreffend eines Kartells auf dem Markt für Kupferindustrierohre

Mit Entscheidung vom 16.12.2003 verhängte die Kommission Geldbußen in einer Gesamthöhe von 78,73 Mio. Euro gegen das finnische Unternehmen Outokumpu (18,13 Mio. Euro), die KME-Gruppe (39,81 Mio. Euro) und die deutsche Gesellschaft Wieland-Werke (20,79 Mio. Euro) wegen deren Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für Kupfer-Industrierohre zwischen Mai 1988 und März 2001. Das Kartell bestand im Wesentlichen aus Preisabsprachen, der Koordinierung von Preiserhöhungen und der Aufteilung von Märkten, insbesondere durch die Zuteilung von Kunden und Marktanteilen und durch den Austausch vertraulicher Informationen. Mit Urteilen vom 6.5.2009 - Rs. T-116/04, T-122/04 und T-127/04 - bestätigte das EuG die Entscheidung der Kommission. Das Gericht führte aus, die Kommission sei nicht verpflichtet, bei der Beurteilung der Größe des Marktes die Produktionskosten abzuziehen. Die Kommission habe, indem sie die Geldbußen für die Wieland-Werke und die KME-Gruppe aufgrund der Dauer der Zuwiderhandlung erhöht habe, ihre Regeln korrekt angewandt bei ihrer Beurteilung der Zusammenarbeit dieser beiden Unternehmen keinen offensichtlichen Fehler begangen. Was darüber hinaus die Erhöhung der gegen Outokumpu verhängten Geldbuße unter dem Gesichtspunkt der Wiederholung der Zuwiderhandlung betreffe, sei das Gericht der Auffassung, dass selbst dann, wenn im Fall des früheren Kartells aufgrund besonderer Umstände keine Geldbuße verhängt worden sei, die Kommission nicht daran gehindert sei, in Bezug auf diese Gesellschaft einen Wiederholungsfall festzustellen. Die Tatsache allein, dass Outokumpu trotz der früheren Feststellung einer praktisch identischen Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln beschlossen habe, ihre Teilnahme an dem Kartell auf dem Industrierohrmarkt fortzusetzen, rechtfertige eine Erhöhung der Geldbuße.
(Quelle: PM EuG vom 6.5.2009)

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