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Wirtschaftsrecht
18.01.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Best-Practice-Leitpapiere zu Kartelluntersuchungen

Die GD Wettbewerb und die Anhörungsbeauftragten der Europäischen Kommission haben im Bemühen um Transparenz und Vorhersehbarkeit ausführliche, praxisbezogene Erläuterungen zu den Kartellverfahren der Kommission auf der Website Europa veröffentlicht. Zusammengestellt sind diese Informationen in drei verschiedenen Dokumenten, in denen bewährte Vorgehensweisen bei Kartellverfahren und bei der Übermittlung ökonomisch basierter Beweise im Rahmen von Kartell- und Fusionskontrollverfahren beschrieben werden bzw. die Rolle der Anhörungsbeauftragten bei Kartellverfahren näher erläutert wird. Dadurch sollen betroffene Unternehmen besser einschätzen können, wie das gesamte Verfahren verläuft, was sie von der Kommission erwarten können und was die Kommission von ihnen erwartet. Die Kommission wendet die entsprechenden Vorgehensweisen seit 6.1.2010 zunächst in ihrer jetzigen Form.  In den kommenden acht Wochen können Betroffene jedoch dazu Stellungnahmen abgeben, auf deren Grundlage die Kommission ihre Erläuterungen ggf. anpassen wird. Die Unterlagen der Konsultation sind verfügbar auf:

http://ec.europa.eu/competition/consultations/2010_best_practices/index.html

Stellungnahmen zu den drei Dokumenten können bis zum 3.3.2010 per E-Mail übermittelt werden: COMP-Best-Practices@ec.europa.eu  oder Hearing.Officer@ec.europa.eu

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