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Wirtschaftsrecht
26.06.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Besserer Schutz bei Verlust oder Diebstahl persönlicher Daten

Künftig gelten klarere Regeln, wenn bei Telekommunikationsbetreibern und Internetdienstleistern persönliche Daten verloren gehen oder gestohlen werden.


Die Europäische Kommission hat am 24.6.2013 entsprechende Vorschriften für den Umgang mit Datenschutzverletzungen erlassen. Dazu erklärte Kommissionsvizepräsidentin Neelie Kroes, zuständig für die Digitale Agenda: "Verbraucher müssen darüber informiert werden, wenn eine Datenschutzverletzung ihre persönlichen Daten betrifft, damit sie gegebenenfalls etwas unternehmen können. Für die Unternehmen steht dagegen die Einfachheit im Mittelpunkt. Durch diese neuen praktischen Maßnahmen werden die angestrebten einheitlichen Ausgangsbedingungen erreicht."


Die sog. „technischen Durchführungsmaßnahmen" verpflichten Unternehmen beispielsweise dazu, die zuständigen nationalen Behörden innerhalb von 24 Stunden über Störungen zu informieren, um die Auswirkungen des Vorfalls so weit wie möglich zu begrenzen. Auch müssen Unternehmen darlegen, welche Daten betroffen sind und welche Maßnahmen das Unternehmen ergriffen hat beziehungsweise noch ergreifen wird. Die Europäische Kommission will Unternehmen außerdem dazu bewegen, personenbezogene Daten zu verschlüsseln. Die Durchführungsvorschriften sind unmittelbar anwendbar und treten zwei Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.


Die „technische Durchführungsmaßnahmen" beziehen sich auf die eDatenschutzrichtlinie, die Betreiber verpflichtet, im Falle eines Verstoßes gegen den Datenschutz die nationale Datenschutzbehörde oder die für Telekommunikation zuständige Regulierungsbehörde zu benachrichtigen. Die Durchführungsmaßnahmen beinhalten vor allem praktische Bestimmungen in Bezug auf die Umstände, Formen und Verfahren der Meldepflicht, um eine einheitliche Durchführung der Vorschriften über Datenschutzverstöße in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.


(PM EU-Kommission vom 24.6.2013)

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