BReg: Besserer Rechtsschutz für Kapitalanleger
Das Bundeskabinett hat am 14.12.2011 einen Gesetzentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes beschlossen. Der Entwurf soll das Vertrauen in den Finanzmarktstandort Deutschland durch mehr Transparenz und besseren Rechtsschutz für Anleger stärken.
Rechtsstreitigkeiten wegen Kapitalanlagen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Mit der Reform des geltenden Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird der Anwendungsbereich gegenüber dem bisherigen Recht auf Rechtsstreitigkeiten mit nur mittelbarem Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation erweitert. Dadurch kann künftig auch die Haftung wegen fehlerhafter Anlagevermittlung oder -beratung, in der etwa ein Prospekt verwendet wurde, Gegenstand eines Musterverfahrens sein.
Darüber hinaus wird der Vergleichsabschluss im Musterverfahren vereinfacht, um eine gebündelte gütliche Streitbeilegung zu fördern. Zudem werden die Eröffnung des Musterverfahrens und seine Erledigung durch eine Reihe von Einzelmaßnahmen beschleunigt. Schließlich wird die Zulässigkeit der gerichtlichen Trennung von streitgenössischen Klagen in Einzelverfahren begrenzt, um ein gemeinsames gerichtliches Vorgehen der Kapitalanleger bereits in der ersten Instanz zu fördern.
(PM BMJ vom 14.12.2011)