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Wirtschaftsrecht
16.08.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Bessere Überwachung von Finanzkonglomeraten

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Regeln zur Aufsicht von Finanzkonglomeraten zu überarbeiten. Es handelt sich dabei um Unternehmensgruppen, die üblicherweise in mehreren Ländern aktiv sind und sowohl im Versicherungs- als auch im Bankensektor arbeiten. Die Kommission schlägt vor, nationale Finanzaufsichtsbehörden dahingehend zu stärken, dass sie die Mutterkonzerne der Konglomerate - etwa Holdingfirmen - besser überwachen können.

Auf diese Weise könnten die Kontrolleure die Banken- und die Versicherungsaufsicht sowie zusätzliche Aufsichtsaktivitäten gleichzeitig wahrnehmen. Somit würden Schlupflöcher versperrt, die vor dem Hintergrund der Finanzkrise zutage getreten waren. Die Aufsichtsbehörden könnten zu einem früheren Zeitpunkt bessere Informationen sammeln, sollte ein Konglomerat in Schwierigkeiten geraten, und wären besser in der Lage zu intervenieren.
(PM EU-Kommission vom 16.8.2010)

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