EU-Kommission: Bessere Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft getreten
Am 21.7.2018 sind die neuen EU-Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft treten. Während der letzten Finanzkrise erwiesen sich Geldmarktfonds unter angespannten Marktbedingungen als anfällig. EU-weit einheitliche Regeln und Aufsichtspraktiken sollen fortan sicherstellen, dass Geldmarktfonds die Anleger jederzeit auszahlen können. Alle Geldmarktfonds – auch jene, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung am 21.7.2017 tätig waren -, müssen bis zum 21.1.2019 nachweisen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten.
(Meldung EU-Kommission vom 20.7.2018)