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Wirtschaftsrecht
15.03.2017
Wirtschaftsrecht
BMJV: Bessere Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

Bundesminister Heiko Maas hat am 14.3.2017 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vorgestellt. Der Gesetzentwurf zielt darauf, Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf setzt verbindliche Standards für ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement. Ein Diensteanbieter ist nach § 10 des Telemediengesetzes verpflichtet, einen rechtswidrigen Inhalt unverzüglich zu löschen, sobald er von diesem Kenntnis erlangt hat. Das bedeutet, dass ein Diensteanbieter zunächst selbst entscheiden muss, ob ein gemeldeter Inhalt rechtswidrig ist. Die Betreiber sozialer Netzwerke sind zudem verpflichtet, vierteljährlich über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte öffentlich zu berichten. Bei Verstößen drohen den sozialen Netzwerken empfindliche Bußgelder. Soziale Netzwerke werden zur besseren Rechtsdurchsetzung – unabhängig von ihrem Sitz – verpflichtet, für Zustellungen in Bußgeldverfahren und in zivilgerichtlichen Verfahren einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen.

(Meldung BMJV vom 14.3.2017)

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