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Wirtschaftsrecht
10.05.2011
Wirtschaftsrecht
OLG Hamm: Beschwerdebefugnis gegen die Ablehnung einer Zwangsgeldandrohung

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 22.2.2011 - I-15 W 433/10 - entschieden: Werden in der Hauptversammlung einer AG keine Beschlüsse gefasst, steht einem Aktionär gegen die Ablehnung des Gerichts, ein Zwangsgeldverfahren gegen den Vorstand mit dem Ziel der Einreichung eines Protokolls der Hauptversammlung einzureichen, ein Beschwerderecht nicht zu.

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