BGH: Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters zur Abwehr unberechtigter Vergütungsforderungen
Mit Beschluss vom 27.9.2012 - IX ZB 276/11 - hat der BGH entschieden: Der Insolvenzverwalter hat zur Abwehr unberechtigter Vergütungsforderungen die Beschwerdebefugnis bei der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, eines früheren abgewählten oder entlassenen Insolvenzverwalters oder eines Sonderinsolvenzverwalters.