BaFin: Beschwerdebearbeitung durch Versicherer - BaFin konsultiert Rundschreiben und Sammelverfügung
Die BaFin hat die Entwürfe eines Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an die Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen" und einer Sammelverfügung zu den „Anordnungen betreffend die Einrichtung einer Beschwerdemanagementfunktion und die aufsichtlichen Informationspflichten der Versicherungsunternehmen im Bereich der Beschwerdebearbeitung" veröffentlicht. Beide Entwürfe stehen bis zum 9. August 2013 auf der Internetseite der BaFin zur Konsultation.
Das BaFinJournal hatte bereits in der Juni-Ausgabe auf das geplante Rundschreiben und die Sammelverfügung hingewiesen. Hintergrund sind die Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen, die die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA am 14.6.2012 veröffentlicht hatte. Sie enthalten die Mindeststandards, die EIOPA für die Beschwerdebearbeitung als notwendig erachtet. Die BaFin hatte gegenüber EIOPA im Rahmen des Comply-or-Explain-Verfahrens angekündigt, die Leitlinien umzusetzen.
(PM BaFin vom 11.7.2013)