BGH: Beschwerde gegen Insolvenzverfahrenseröffnung
Der BGH hat mit Beschluss vom 17.7.2008 – IX ZB 225/07 – entschieden: Wird auf Antrag des Schuldners über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist eine von dem Schuldner dagegen eingelegte Beschwerde auch dann unzulässig, wenn sie auf die Rüge einer die Kosten des Verfahrens nicht deckenden Masse gestützt wird. VolltextdesBeschl.: // BB-ONLINE BBL2008-1741-2 unter www.betriebs-berater.de