BGH: Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde
Der BGH hat mit Beschluss vom 12.4.2011 - II ZB 14/10 - entschieden: Das Beschwerdegericht kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf Teile des Streitstoffes (hier: auf die Festsetzung der Verfahrensgebühr) beschränken (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.1.2011 - VIII ZB 92/09). Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Rechtsbeschwerdeführer im Umfang der Zulassung nicht beschwert ist.