LG München I: Beschränkung der Redezeit durch Versammlungsleiter einer Hauptversammlung
Das LG München I hat mit Urteil vom 11.12.2008 - 5 HK O 15201/08 - entschieden: Beschränkt der Versammlungsleiter einer Hauptversammlung ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände des Ablaufs die Redezeit bereits zu Beginn der Hauptversammlung, so ist ein Entlastungsbeschluss anfechtbar, auch wenn die Satzung der Gesellschaft eine entsprechende Ermächtigung vorsieht.