OLG München: Beschlussfassung durch vollmachtlosen Vertreter be iEin-Mann-GmbH
Mit Beschluss vom 5.10.2010 – 31 Wx 140/10 – hat das OLG München entschieden: Beschließt bei einer Ein-Mann-GmbH ein vollmachtloser Vertreter eine Satzungsänderung, so kann diese durch eine nachfolgende Genehmigung der Erklärungen durch den Alleingesellschafter Wirksamkeit erlangen.