BGH: Beschluss einer Unternehmensvereinigung
Mit Beschluss vom 14.8.2008 - KVR 54/07 - hat der BGH entschieden: Ein Beschluss einer Unternehmensvereinigung liegt schon darin, dass sie ihren ernsthaften Willen zum Ausdruck bringt, das Verhalten ihrer Mitglieder auf einem bestimmten Markt zu koordinieren. Unerheblich ist, ob der Beschluss aufgrund von Sanktionsmechanismen oder aus anderen Gründen für die Mitglieder der Unternehmensvereinigung faktisch verbindlich ist.
Volltext des Beschl.://BB-Online BBL2008-2133-4 unter www.betriebs-berater.de