BGH: Berufungsbegründung per E-Mail
Der BGH hat mit Beschluss vom 15.7.2008 – X ZB 8/08 – entschieden: Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenden Bilddatei (hier: PDF-Datei) vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 130 Nr. 6 ZPO genügt. VolltextdesBeschl.: // BB-ONLINE BBL2008-1741-5 unter www.betriebs-berater.de