BGH: Berufung des Verkäufers auf die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllungskosten
Der BGH hat mit Urteil vom 16.10.2013 – VIII ZR 273/12 - entschieden: Der Verkäufer, der vorprozessual nur das Vorhandensein von Mängeln bestreitet und aus diesem Grund die Nacherfüllung insgesamt verweigert, ist in der Regel nicht daran gehindert, sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung erst im Rechtsstreit über den Nacherfüllungsanspruch zu berufen.