BGH: Berücksichtigung von Ansprüchen auf Kapitalaufbringung und -erhaltung bei Bestimmung der Verwaltervergütung in der GmbH-Insolvenz
Mit Beschluss vom 9.2.2012 - IX ZB 230/10 - hat der BGH entschieden: Ansprüche auf Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung sind in der Insolvenz der GmbH bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters in der Höhe zu berücksichtigen, in der ihre Einziehung erforderlich ist, um alle Masse- und Insolvenzgläubiger zu befriedigen. In diesem Fall mindern Zahlungen Dritter an Insolvenzgläubiger, die im eröffneten Verfahren erfolgen, nicht die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters.