BGH: Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters
Mit Beschluss vom 21.1.2010 - IX ZB 197/06 - hat der BGH entschieden: Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters umfasst den vollen Wert von Forderungen der Masse, wenn ihnen lediglich nicht aufrechenbare Gegenforderungen von Insolvenzgläubigern gegenüberstehen.