BGH: Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters
Der BGH hat mit Beschluss vom 19.12.2013 - IX ZB 9/12 - entschieden:
Massezuflüsse zwischen dem Schlusstermin und dem Vollzug der Schlussverteilung erhöhen die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters. Konnten sie bei der bereits erfolgten Festsetzung der Vergütung noch nicht berücksichtigt werden, ist die Festsetzung zu ergänzen.